Dr. Thorsten Klüsener

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Grundbetreuung 

Ver

Vorsorge Eignung Arbeitsschutz

 

Grundbetreuung durch den Betriebsarzt gemäß DGUV Vorschrift 2

Grundbetreuung nach ASiG – Ihre gesetzliche Pflicht, mein medizinischer Auftrag

 

Gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für die arbeitsmedizinische Betreuung seiner Beschäftigten zu sorgen. Diese sogenannte Grundbetreuung stellt die Basis für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz dar – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

 

Als erfahrener Betriebsarzt übernehme ich diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung für Ihr Unternehmen – zuverlässig, strukturiert und individuell angepasst an Ihre betrieblichen Gegebenheiten.

 

Inhalte der Grundbetreuung

 

Die Grundbetreuung umfasst insbesondere:

Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen

Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG

Beratung des Arbeitgebers zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes

Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsstoffen

Beratung bei Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention

Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA), sofern vorhanden

 

Mein Vorgehen

 

Ich lege besonderen Wert auf persönliche Betreuung, kurze Kommunikationswege und eine enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie mit der Unternehmensleitung. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, präventiv gegenzusteuern und dabei stets praktikable Lösungen für den Arbeitsalltag zu entwickeln.

 

Maßgeschneidert & rechtssicher

 

Die Anzahl der jährlichen Einsatzstunden richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl und Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens. Gern ermittle ich für Sie den genauen Betreuungsumfang und erstelle ein unverbindliches Angebot.

 

 

Grundbetreuung durch den Betriebsarzt gemäß DGUV Vorschrift 2:

 

Gefährdungsklasse                           Branche / Beispiele                                                            Einsatzzeit je Beschäftigten

Gruppe I (hohe Gefährdung)             Bau, Metallverarbeitung, Chemie, Pflegeeinrichtungen     2,5 Stunden

Gruppe II (mittlere Gefährdung)        Handwerk, Logistik, Einzelhandel, Kfz-Werkstätten          1,5 Stunden

Gruppe III (geringe Gefährdung)       Bürobetriebe, IT, Kanzleien, Verwaltungen                         0,5 Stunden

 

 

Beispielrechnung für Ihr Unternehmen

 

Ein Betrieb mit 20 Beschäftigten in Gruppe II (z. B. Handwerksbetrieb):

→ 20 × 1,5 Std = 30 Stunden/Jahr betriebsärztliche Grundbetreuung

Diese Einsatzzeiten gelten pro Jahr und Unternehmen, unabhängig davon, ob sie durch Einzeltermine, Betriebsbegehungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Beratung erbracht werden. Ergänzend kann die anlassbezogene Betreuung hinzukommen (z. B. bei Unfällen, Gefährdungsänderungen, Schwangerschaft etc.).

 

 

 

 

 

 

 

Auch die Unterstützung und Beratung bei der Etablierung der betrieblichen ersten Hilfe gehört zu den Aufgaben der Betriebsmedizin.