GRUNDBETREUUNG DURCH DEN BETRIEBSARZT GEMÄSS DGUV VORSCHRIFT 2
Grundbetreuung nach ASiG – Ihre gesetzliche Pflicht, mein medizinischer Auftrag
Gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für die arbeitsmedizinische Betreuung seiner Beschäftigten zu sorgen. Diese sogenannte Grundbetreuung stellt die Basis für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz dar – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Als erfahrener Betriebsarzt übernehme ich diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung für Ihr Unternehmen – zuverlässig, strukturiert und individuell angepasst an Ihre betrieblichen Gegebenheiten.
INHALTE DER GRUNDBETREUUNG
Die Grundbetreuung umfasst insbesondere:
Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG Beratung des Arbeitgebers zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsstoffen Beratung bei Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA), sofern vorhanden
Mein Vorgehen
Ich lege besonderen Wert auf persönliche Betreuung, kurze Kommunikationswege und eine enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie mit der Unternehmensleitung. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, präventiv gegenzusteuern und dabei stets praktikable Lösungen für den Arbeitsalltag zu entwickeln.
Maßgeschneidert & rechtssicher
Die Anzahl der jährlichen Einsatzstunden richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl und Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens. Gern ermittle ich für Sie den genauen Betreuungsumfang und erstelle ein unverbindliches Angebot.
GRUNDBETREUUNG DURCH DEN BETRIEBSARZT GEMÄSS DGUV VORSCHRIFT 2:
Gefährdungsklasse Gruppe I (hohe Gefährdung)
Gruppe II (mittlere Gefährdung)
Gruppe III (geringe Gefährdung)
Branche / Beispiele Einsatzzeit je Beschäftigten Bau, Metallverarbeitung, Chemie, Pflegeeinrichtungen 2,5 Stunden Handwerk, Logistik, Einzelhandel, Kfz-Werkstätten 1,5 Stunden Bürobetriebe, IT, Kanzleien, Verwaltungen 0,5 Stunden
Beispielrechnung für Ihr Unternehmen
Ein Betrieb mit 20 Beschäftigten in Gruppe II (z. B. Handwerksbetrieb):
→ 20 × 1,5 Std = 30 Stunden/Jahr betriebsärztliche Grundbetreuung Diese Einsatzzeiten gelten pro Jahr und Unternehmen, unabhängig davon, ob sie durch Einzeltermine, Betriebsbegehungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Beratung erbracht werden. Ergänzend kann die anlassbezogene Betreuung hinzukommen (z. B. bei Unfällen, Gefährdungsänderungen, Schwangerschaft etc.).


